Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2016
Sonstiges
05.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2015
Eröffnungen
20.10.2015
Sicherungsmaßnahmen
25.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
25.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
15.07.2013
Neueintragungen